Notarkosten beim Hauskauf – so hoch fallen sie aus
Für einen rechtskräftigen Hauskauf oder Grundstückskauf benötigen Sie in Deutschland einen Notar, der den Immobilienkauf mit einem Vertrag abwickelt. Dafür werden Notarkosten fällig, die dann zu den Nebenkosten beim Hauskauf zählen.
Wieso fallen Notarkosten beim Hauskauf an?
Allein der Hauskauf stellt eine hohe finanzielle Belastung dar. Die Einführung der Notarpflicht ist allerdings nicht aus Schikane entstanden, sondern sie soll Käufer und Verkäufer schützen. Schließlich ist ein Hauskauf und auch der Verkauf eines Hauses eine wirklich komplexe Angelegenheit, die vertraglich gut abgesichert sein sollte. Erst, wenn der Notar den Kaufvertrag notariell beurkundet hat, ist er rechtskräftig.
Wer muss die Notarkosten beim Hauskauf zahlen?
Bei den Notarkosten verhält es sich ähnlich wie bei einem Makler – wer den Notar beauftragt, zahlt auch den höheren Teil der Notarkosten. In der Regel werden Notare von den Käufern beauftragt, weshalb sie auch den Löwenanteil der Notarkosten tragen. Der Verkäufer muss lediglich einen Anteil der Notarkosten tragen und zwar dann, wenn etwas im Grundbuch zu verändern ist.
Generell sind jedoch beide Parteien haftbar (Kostenschuldner). Falls eine Partei nicht zahlt, muss die andere Partei eintreten. Als Verkäufer sollten Sie sich also sicher sein, dass der Käufer die Notarkosten eingerechnet hat und diese auch zahlen wird.
Letzten Endes haben Sie als Käufer auch Vorteile aus dieser Regelung. Denn würde der Verkäufer die Notarkosten beim Hauskauf zahlen müssen, würde er diesen Posten selbstverständlich auf den Kaufpreis aufschlagen, was bei Ihnen die Grunderwerbsteuer steigern würde. Die Kostenschuldnerschaft wird ebenfalls im Kaufvertrag für den Hauskauf festgelegt.
Wie hoch werden die Notarkosten ausfallen?
Die gute Nachricht lautet: Der Notar ist an die Bundesnotarordnung gehalten und kann seinen Gebührensatz nicht frei festlegen. Diese Regelung stellt ihn mit Schöffen und Richtern gleich. Er ist übrigens ebenso der Neutralität verpflichtet.
Diese Tätigkeiten übernimmt der Notar im Rahmen des Kaufs einer Immobilie:
- Beratung
- Anfertigung des Entwurfs eines Kaufvertrags
- notarielle Beurkundung des Vertrags beim Kauf
Auf der Rechnung finden Sie tatsächlich auch diverse Grundbuchkosten. Viele Kosten fallen prozentual auf den Kaufpreis an. Sie sollten etwa mit 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises rechnen. Der Notar trägt außerdem die Grundschuld in das Grundbuch ein. Auch diese Kosten finden Sie auf seiner Rechnung. Die Rechnung ist dann auch noch mehrwertsteuerpflichtig. Es handelt sich dabei um sogenannte Nebenkosten, die Sie unbedingt mit einrechnen sollten.
Welche Informationen benötigt der Notar beim Kauf von Immobilien oder einem Grundstück?
Der erste Schritt des Notars besteht in der Ausarbeitung des Kaufvertrags. Dazu benötigt er:
- Grundbuchauszug
- Eckdaten zum Kaufobjekt (Immobilie oder Grundstück)
- Personendaten aktueller Eigentümer
- Personendaten zukünftiger Eigentümer
- Kaufpreis der Immobilie
- Besonderheiten wie Hausgeld, Immobilienvermietung, Mängel
- Verkaufstermin
- beteiligte Kreditinstitute als mögliche Gläubiger
- die Entscheidung, ob ein Notaranderkonto (Konto zur treuhänderischen Verwaltung des Kaufpreises) angelegt werden soll.
Sobald der Kaufvertrag für das Haus aufgesetzt ist, bekommen ihn beide Parteien zur Überprüfung. Frühestens 14 Tage später ist er zur Unterschrift bereit.
Der Notar hat aber nicht nur mit dem Verkauf der Immobilie und dem Kaufvertrag an sich zu tun. Da in der Regel die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, holt er auch die Verzichtserklärung ein, damit die Gemeinde nicht in letzter Sekunde noch Anspruch auf die Immobilie erhebt. Auch ein enger Kontakt zum Grundbuchamt gehört zu den Pflichten eines Notars. So kümmert er sich um die sogenannte Auflassungsvormerkung, die gegen vertragswidriges Verhalten durch den Verkäufer schützt und auch vor dem Zugriff auf das Haus durch einen Insolvenzverwalter oder Gläubigers des Verkäufers.
Sobald beide Parteien zur Vertragsunterschrift bereit sind, wird der Termin zur Vertragsunterzeichnung gesetzt, bei dem beide den Vertrag über den Kauf der Immobilie unterzeichnen. Der Vorgang wird durch den Notar beurkundet und der Vertrag wird rechtskräftig.
Der nächste Kontakt ist zum Finanzamt, das angezeigt bekommt, dass das Haus verkauft wurde. Nun wird die Grunderwerbsteuer fällig. Als Rückmeldung bekommt der Notar eine sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die den Eigentümerwechsel ermöglicht.
Nach Zahlung des Kaufpreises meldet der Notar dem Grundbuchamt, dass der Käufer in das Grundbuch eingetragen wird. Sobald das geschehen ist, ist der Kauf abgeschlossen.
Wie können Sie Notarkosten beim Hauskauf sparen?
Die Gebühren des Notars sind keine Verhandlungsbasis. Lediglich das sogenannte Notaranderkonto können sich die beiden Parteien während des Hauskaufs sparen. Das ist dann möglich, wenn der Käufer die Summe direkt an den Verkäufer überweist. Auch die notariell beurkundete Grundschuld ist kein zwingender Faktor, der deutlich teurer ist als die mögliche Alternative – der beglaubigte Grundschuldentwurf.
Notarkosten bei der Vermietung
Wer eine Immobilie mieten lassen möchte, kann die anfallenden Notarkosten, ebenso wie die Maklergebühren, steuerlich als sogenannte Werbungskosten absetzen.
Fazit
Die Kosten für Ihr Traumhaus setzen sich also nicht nur aus dem reinen Kaufpreis zusammen. Hinzu kommen diverse Nebenkosten wie etwa die Notarkosten. Dieser Faktor sichert aber Ihren Kauf erheblich ab und macht ihn rechtssicher. Darüber hinaus weiß der Notar, welche Aspekte zusätzlich bedacht werden müssen.
Wenn Sie Fragen zu den möglichen Kosten, dem Kauf eines Hauses und möglichen Alternativen haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.